
Kartoffelzystennematoden gelten als Quarantäneorganismen, da sie grosse Schäden in der Kartoffelproduktion verursachen können. Sie stammen aus Südamerika und wurden im 19. Jahrhundert eingeschleppt. In der Schweiz werden jährlich alle Pflanzkartoffelfelder und 0,5 % der übrigen Kartoffelanbauflächen auf den Schädling überprüft. Ein Verdacht auf Befall muss umgehend gemeldet werden.
Der Gelbe Kartoffelzystennematode (Globodera rostochiensis) und der Weisse Kartoffelzystennematode (Globodera pallida) sind Fadenwürmer, die weltweit gravierende Ertragseinbussen beim Kartoffelanbau verursachen. Sie wurden Mitte des 19. Jahrhunderts aus Südamerika eingeschleppt. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK, SR 916.201) gelten G. rostochiensis und G. pallida als Quarantäneorganismen und ein Befallsverdacht muss umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Die Richtlinie Nr. 1 des Bundesamtes für Landwirtschaft regelt die Überwachung und Bekämpfung der Kartoffelzystennematoden in der Schweiz.
Die Kartoffel (Solanum tuberosum) ist die wichtigste landwirtschaftliche Nutzpflanze, die von den Kartoffelzystennematoden befallen wird, es können aber auch andere Nachschattengewächse (Solanaceae) betroffen sein. Die Kartoffelzystennematoden dringen in die Pflanzenwurzeln ein und saugen am Leitgewebe Nahrung auf. Dies schwächt die Pflanzen, Saatkartoffeln laufen schlecht auf und es kommt allgemein zu Wuchsdepressionen.
Um sich zu vermehren, schwillt das Weibchen kugelförmig an und der Hinterleib bricht aus der Wurzel heraus. Die wurmförmigen Männchen begatten die Weibchen. Das Weibchen bildet eine dickwandige Aussenhaut und stirbt ab, während sich die Eier in dieser Zyste entwickeln. Die Larven können bis zu 20 Jahren in den Zysten überdauern.
Prävention: zertifiziertes Pflanzgut, lange Fruchtfolgerotationen
In der Schweiz sind keine Nematizide zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden zugelassen. Um die Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden zu verhindern und sie zu bekämpfen, werden deshalb jährlich im Rahmen der Zertifizierung alle Pflanzkartoffelfelder amtlich auf Kartoffelzystennematoden untersucht. Zusätzlich werden 0,5 % der restlichen Kartoffel-Anbaufläche geprüft. Die rund 3500–4000 Proben pro Jahr werden von der Nematologie bei Agroscope analysiert.
Um einen Befall vorzubeugen, sollten Landwirte zertifiziertes Saatgut verwenden und lange Fruchtfolgerotationen von 4–5 Jahren einhalten.
Strenge Hygienevorschriften bei Befall
Kommt es trotzdem zu einem Befall, werden strenge Hygienemassnahmen verordnet. Kontaminierte Speisekartoffeln dürfen zwar noch verarbeitet werden, die Erde, die an ihnen anhaftet, muss jedoch speziell behandelt werden. Kontaminierte Pflanzkartoffeln dürfen unter keinen Umständen ausgepflanzt werden. Frühestens sechs Jahre nachdem Kartoffelzystennematoden nachgewiesen wurden, kann eine bewirtschaftete Fläche für Pflanzkartoffeln wieder vom zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst freigegeben werden, wenn bei wiederholter Beprobung (1500 Kubikzentimeter pro Hektare) keine Kartoffelzystennematoden mehr gefunden wurden.
Meldung bei Verdacht
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