Guatemala Kartoffelmotte

Tecia solanivora

Kartoffelmotte Quarantäneorganismus
Männliche Guatemala Kartoffelmotte, Foto: Hanna Royals, Screening Aids, USDA APHIS ITP, Bugwood.org

Die Guatemala Kartoffelmotte Tecia solanivora kann beträchtliche wirtschaftliche Schäden an Kartoffeln verursachen. Die Larven fressen Gänge in Kartoffeln und zerstören die Knollen dadurch. Daher gilt diese Motte in der Schweiz und der EU als Quarantäneorganismus und ist in der Pflanzenschutzverordnung geregelt. Ein Befallsverdacht muss umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.

Die Guatemala Kartoffelmotte Tecia solanivora stammt wahrscheinlich aus Guatemala und ist einer der wichtigsten Kartoffelschädlinge in Zentral- und Südamerika; die Kartoffel ist ihre einzige Wirtspflanze. 1999 wurde T. solanivora auf den Kanarischen Inseln entdeckt, 2015 kam es zu ersten Befällen auf dem spanischen Festland.

T.  solanivora gilt in der Schweiz und EU als Quarantäneorganismus und ist in der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK, SR 916.201) geregelt. Ein Befallsverdacht muss umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Die Motte kann sich vor allem in den wärmeren Gebieten Europas ansiedeln, in der Schweiz bräuchte sie Lagerhäuser zum Überwintern.

Die ausgewachsenen Kartoffelmotten haben eine Flügelspannweite von neun bis 13 Millimetern und sind hell bis dunkelbraun mit leichter Musterung, die Hinterflügel sind stark gefranst. Die Weibchen legen ihre Eier in der Nähe von Kartoffelpflanzen in den Boden. Die Larven fressen Gänge in die Kartoffelknollen; durch den Befall können diese nicht mehr vermarktet werden. Um sich zu verpuppen, verlassen die Larven die Knollen und hinterlassen gut sichtbare Austrittslöcher, ansonsten ist ein Befall von aussen schwer zu erkennen.

Es ist sehr wichtig, dass die Guatemala Kartoffelmotte nicht in die Schweiz eingeschleppt wird. Am wichtigsten für die Ausbreitung über weite Distanzen sind Pflanzkartoffeln. Aus vielen Ländern ist die Einfuhr von Kartoffeln in die Schweiz verboten, da pflanzengesundheitliche Risiken bestehen. Werden befallene Kartoffeln festgestellt, müssen diese umgehend fachgerecht vernichtet und Lagerräume sauber gereinigt werden. Bei einem Feldbefall sind die Bekämpfungsmassnahmen beschränkt, die ganze Pflanzung muss deshalb fachgerecht vernichtet werden.