Im Jahr 2023 wurden in 20 Kantonen gesamthaft 66 Lockstofffallen zur Überwachung von Rhagoletis pomonella aufgestellt. Es wurden keine Apfelfruchtfliegen beobachtet.
Die Apfelfruchtfliege (Rhagoletis pomonella) stammt aus Nordamerika und ist dort ein bedeutender Schädling ihrer Hauptwirtskulturpflanze, dem Apfel. Der Schaden entsteht durch den Frass der Laven im Fruchtfleisch. Die Gefahr für eine Einschleppung in die Schweiz besteht im Transport von mit Larven befallenen Früchten und der Verschiebung von Erdmaterial mit Puppen. Bis jetzt ist der Organismus in der Schweiz und der EU nicht aufgetreten. Die Apfelfruchtfliege wird in der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, in Apfelproduktionsanlagen mittels Lockstofffallen überwacht. Ausserdem wird sie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.
Rhagoletis pomonella ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).
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Letzte Änderung 18.10.2023