Thousand Cankers Disease bei Nussbäumen

Der Pilz Geosmithia morbida und sein Überträger Pityophthorus juglandis  

 
Thousand Cankers Desease
Grosses Bild: entrindeter Ast einer schwarzen Walnuss (Juglans nigra) mit starkem Befall.
(Foto: Ned Tisserat, Colorado State University, bugwood.org)
Kleines Bild: Walnussborkenkäfer (Pityophthorus juglandis)., Überträger des Pilzes Geosmithia morbida (Foto: Steven Valley, Oregon Department of Agriculture, bugwood.org)

Im Jahr 2023 wurde Pityophthorus juglandis mit 11 Pheromonfallen in 5 Kantonen überwacht. Es wurden keine Walnussborkenkäfer gefunden.

Thousand Cankers Disease ist eine Krankheit von Walnussbäumen, die von dem Pilz Geosmithia morbida ausgelöst wird. Übertragen wird dieser Pilz durch den Walnussborkenkäfer (Pityophthorus juglandis), wobei beide Organismen ursprünglich aus dem Südwesten Nordamerikas stammen. Der Pilz wächst im Gewebe, wodurch dieses abstirbt, was zu Welke- und Vergilbungserscheinungen und je nach Walnussart zum Absterben des Baumes führt. Lokal verbreitet sich die Krankheit über den Walnussborkenkäfer, der die Pilzsporen auf seinem Körper überträgt. Über weite Distanzen wird G. morbida jedoch mit befallener und infizierter Rinde, Holz mit Rinde, Holzabfällen oder Pflanzen verschleppt. Beide Organismen wurden 2013 im Nordosten Italiens und 2022 in der Region Auvergne-Rhône-Alpes in Frankreich nachgewiesen. Der Walnussborkenkäfer wird in der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, an Risikostandorten mittels Pheromonfallen überwacht. Weiter werden G. morbida und P. juglandis im Rahmen der Pflanzenpasskontrolle sowie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Geosmithia morbida & Pityophthorus juglandis sind in der Schweiz als Quarantäneorganismen geregelt und unterliegen somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Letzte Änderung 22.11.2023

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