
Die Goldgelbe Vergilbung (GGV) ist eine Krankheit der Rebe, die durch Phytoplasmen (Bakterien ohne Zellwände) verursacht wird. Diese Krankheit führt zum Absterben der betroffenen Stöcke und es steht keine kurative Behandlung zur Verfügung. Die Krankheit ist im Kanton TI seit 2004 endemisch vorhanden. Seit Oktober 2015 wird die Krankheit jährlich im Weinbaugebiet am Genfersee im Kanton VD nachgewiesen und bekämpft.
Im 2020 wurde die Krankheit erneut in zwei Rebbergen im Kanton VS nachgewiesen.
Massnahmen zur Eindämmung von Grapevine flavescence dorée phytoplasma im Kanton Tessin und im Kanton Graubünden vom 27. April 2022
Wegen der epidemischen Ausbreitung und den gravierenden Schäden im Rebbau wurde die Goldgelbe Vergilbung von den für Pflanzenschutzgesundheit zuständigen Bundesbehörden als Quarantänekrankheit klassifiziert. Die Quarantäneorganismen sind in der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK, Sr 916.201) geregelt. Die Massnahmen betreffen alle Weinbaugebiete der Schweiz.
Die Meldung verdächtiger Rebstöcke an die kantonalen Pflanzenschutzdienste und die Bekämpfung des Vektors gemäss den kantonalen Bestimmungen in den definierten Bekämpfungszonen sind obligatorisch.
Der Hauptwirt der GGV ist die Rebe (z.B. Vitis vinifera, V. riparia, V. labrusca, V. rupestris); deutlich seltener können gewisse Gehölzarten ebenfalls GGV-Stämme beherbergen, die nahe verwandt mit den Phytoplasmen-Stämmen der Weinrebe sind. Die Sortenempfindlichkeit der Weinrebe gegenüber der GGV und anderen Vergilbungskrankheiten ist recht unterschiedlich. Zu den empfindlichen Sorten gehören Chardonnay, Sauvignon blanc, Pinot blanc, Isabella, Cabernet sauvignon, Gamaret, Pinot noir, Muscat, Doral, Gamay, Cabernet franc, Garanoir. Robuster sind Merlot und Syrah.
Meldung bei Befallsverdacht
Ansprechpersonen Goldgelbe Vergilbung
Ansprechperson Vektor Scaphoideus titanus
Publikationen
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Multimedia

Erklärung der Quarantänephytoplasmose auf Französisch
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