Goldgelbe Vergilbung

Phytoplasma

FD-grappe

2023 wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung über 300 ha Reben visuell auf das Grapevine flavescence dorée phytoplasma kontrolliert und gut 300 Proben diagnostiziert. Im Kanton Genf wurde ein neuer Befallsherd ausgeschieden. Im Kanton Waadt wurde ein bestehender Befallsherd ausgeweitet und ein neuer ausgeschieden. Im Kanton Wallis wurden mehrere bestehende Befallsherde ausgedehnt und zwei weitere ausgeschieden. Genauere Informationen sind bei den Kantonen zu finden. Der Rest der Schweiz, mit Ausnahme der Befallszone im Tessin und Misox, gilt weiterhin als frei von Befall.

Die Goldgelbe Vergilbung (GGV oder Flavescence dorée, kurz FD) ist eine gefährliche Krankheit der Rebe und beschränkte sich lange auf die Weinbauregionen im Südeuropa. Die durch das Grapevine flavescence dorée phytoplasma (oder Candidatus Phytoplasma vitis, ein Bakterium ohne Zellwand) verursachte Krankheit führt zum Absterben der betroffenen Rebstöcke, wobei keine kurative Behandlung im Feld zur Verfügung steht. GGV wird über weite Distanzen durch befallenes Pflanzenmaterial und lokal durch den Vektor Scaphoideus titanus (Amerikanische Rebzikade) verbreitet. Präventiv können Jungpflanzen vor der Pflanzung mit Warmwasser behandelt werden. Seit der Jahrtausendwende tritt sie auch in anderen EU-Ländern auf. Im Kanton Tessin tritt die Krankheit seit 2004 auf, wo im Jahr 2021 erstmals eine Befallszone ausgeschieden wurde. Die Befallszone umfasst auch einen Teil des Misox (Graubünden). Die Tilgung der Krankheit im Tessin und Misox ist nicht mehr aussichtsreich. GGV tritt seit 2015 im Genferseegebiet des Kanton Waadt, seit 2020 im Kanton Wallis und seit 2021 im Kanton Genf auf. In diesen drei Kantonen wird eine Tilgungsstrategie verfolgt. Sowohl Eindämmung als auch Tilgung sind eng mit Massnahmen gegen den Vektor S. titanus verbunden. Die GGV wird in der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, in Rebbergen visuell überwacht. Im Rahmen der Pflanzenpasskontrolle sowie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen wird sie durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Candidatus Phytoplasma vitis ist in der Schweiz als Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Letzte Änderung 07.02.2024

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