Platanenkrebs

Ceratocystis platani

 

Platanenkrebs
Etablierter Befall von Platanenkrebs kurz vor der Sporulation (Bildquelle: Waldschutz Schweiz).

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 130 Standorte mit total mehr als 1500 Platanen in der gesamten Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung überwacht. Aufgrund dessen wurden insgesamt 11 Verdachtsproben entnommen und diagnostiziert. Für zwei der Proben war das Ergebnis positiv. Ausserdem wurden aufgrund von Verdachtsmeldungen weitere drei befallene Bäume gefunden, einer davon im Kanton Genf. Die weiteren positiv diagnostizierten Bäume wurden wiederum im Sottoceneri entdeckt. Über den Winter werden entsprechende Massnahmen zur Vernichtung der befallenen Platanen ergriffen, falls noch nicht bereits erfolgt.

Ceratocystis platani (Platanenkrebs) stammt aus Nordamerika und befällt ausschliesslich Platanen. Der Pilz dringt durch kleinste Verletzungen in die Rinde und Gefässe der Bäume ein, was innerhalb weniger Jahre zum Absterben führt. Über weite Distanzen findet die Verbreitung über Jungpflanzen, Holz und Erde statt. Lokal geschieht dies durch Wurzelverwachsungen oder Pilzsporen, welche ihrerseits über Wind, Wasser und direkten Kontakt beispielsweise bei der Baumpflege oder durch Tiere übertragen werden. C. platani ist seit 1945 in Europa präsent und in Italien, Frankreich, Griechenland und der Türkei verbreitet. 1986 wurde er erstmals offiziell im Tessin, 1987 in der Waadt und 2001 im Kanton Genf nachgewiesen. Im Tessin ist er noch präsent und wird bekämpft. Der Platanenkrebs wird in der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste (meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, KPSD) in Platanenbeständen visuell überwacht. Weiter wird er im Rahmen der Pflanzenpasskontrolle sowie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Ceratocystis platani ist in der Schweiz als Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Meldung bei Verdacht

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Publikationen

Weitere Informationen

Verdacht auf Platanenkrebs: Baumanspache und Beprobung

Letzte Änderung 29.11.2023

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