Braunfäule

Ralstonia solanacearum

Braunfäule Ralstonia
Blattsymptome verursacht von Braunfäule - Bakterien an jungen Kartoffelblättern. (Foto von D. P. Weingartner, IFAS, University of Florida, Hastings - www.apsnet.org)
Grau-braune Verfärbung einer aufgeschnittenen Kartoffelknolle mit Bakterienschleim von Ralstonia solanacearum. (Foto von K. Tsuchiya, Japan - www.apsnet.org)

Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung an 67 Standorten Proben mit jeweils 200 Kartoffelknollen genommen. Diese Routineüberwachung wurde in 18 Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Bei allen Proben wurde ein negatives Resultat diagnostiziert. Auch die Proben, die im Rahmen der Zertifizierung von Pflanzkartoffeln genommen wurden, wurden negativ diagnostiziert. Darüber hinaus wurden Waschwasserproben an fünf Kartoffelverarbeitungsstandorten entnommen. Die Ergebnisse waren ebenfalls alle negativ. Aufgrund der Ausbrüche von Ralstonia pseudosolanacearum in diversen Ingwerproduktionen im Sommer 2023, wurde 2024 eigens eine Gebietsüberwachung durchgeführt. In 10 Kantonen wurden total 16 Betriebe untersucht. In zwei Fällen wurden neue Ausbrüche entdeckt. Entsprechende Massnahmen zur Tilgung wurden eingeleitet. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes.

Die Braunfäule, die durch den Organismus Ralstonia solanacearum species complex verursacht wird, ist eine gefürchtete Krankheit, die verschiedene Kulturen, insbesondere Nachtschattengewächse, befällt. Vor kurzem wurde eine neue Nomenklatur eingeführt, die die alten Rassen in Phylotypen einteilt. Einige dieser Phylotypen, z. B. Phylotyp IIB, können wichtige Schädlinge im Kartoffelanbau sein, wie in Portugal beobachtet wurde. Diese Krankheit führt zum Welken und Absterben der Pflanzen. Das Bakterium verbreitet sich über grosse Entfernungen durch infiziertes Pflanzenmaterial oder Erde und lokal durch Wasser, Erde, Werkzeuge oder den Menschen.

In Europa kommt das Bakterium vereinzelt in Parzellen und Gewässern vor. In der Schweiz wurde 2017 Befall an Rosen in den Kantonen Bern, Solothurn und Zürich gemeldet, der durch R. pseudosolanacearum (Phylotyp I) verursacht wurde. Diese Befälle wurden durch die Vernichtung der Wirtspflanzen in den befallenen Einheiten und eine strenge Dekontaminierung der Infrastruktur erfolgreich getilgt. Im Jahr 2023 waren mehrere europäische Länder, darunter auch die Schweiz, von einem Befall mit R. pseudosolanacearum (Phylotyp I) in der Ingwerproduktion betroffen. Dieser Befall ist auf die Verwendung von infiziertem Pflanzmaterial zurückzuführen. Dieses stammte teilweise aus dem Kauf von Konsum-Ingwer direkt in Supermärkten, anstatt aus einer zugelassenen Quelle, die die Produktion von gesundem Pflanzgut garantiert. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Pflanzgut mit einem Pflanzenpass zu kaufen. Der Befall in der Schweiz im Jahr 2023 unterschied sich von dem im Jahr 2017, da er in Tunneln oder Gewächshäusern mit überwiegend Bodenanbau stattfand und nicht in Töpfen wie 2017. Dies bedingt angepasste Bekämpfungsmassnahmen.

Die Braunfäule wird in der Schweiz einerseits im Rahmen der Zertifizierung von Pflanzkartoffeln durch die Verarbeitungsorganisationen und andererseits im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, in der Kartoffel-, Ingwer und Kurkumaproduktion und Oberflächengewässer mittels Routineproben überwacht. Weiter wird sie im Rahmen der Pflanzenpasskontrolle sowie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Ralstonia solanacearum species complex ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht. Im Verdachtsfall muss die Meldung an die jeweilige zuständige kantonale Stelle gerichtet werden. Unternehmen, die für die Ausstellung von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdachtsfall dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Meldung bei Verdacht

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Merkblatt 51

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Letzte Änderung 17.02.2025

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