Kartoffelerdflöhe

Epitrix cucumeris, Epitrix papa, Epitrix subcrinita und Epitrix tuberis

Erdfloh Quarantäneorganismus
Grosses Bild: Der Kartoffelerdfloh verursacht oberflächliche Schäden an Kartoffelknollen. Foto: Jean-François Germain, Plant Health Laboratory, Montpellier (FR), www.eppo.org
Kleines Bild: Seitenansicht von E. cucumeris, der Karoffelerdfloh ist 1,5 bis 2,0 mm gross. Foto: Hanna Royals, Museum Collections: Coleoptera, USDA APHIS ITP, Bugwood.org

2023 wurden 70 Standorte mit je 200 Knollen beprobt. Diese Routineüberwachung wurde in 18 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Es wurden keine Epitrix spp. festgestellt.

Die vier Flohkäferarten (Epitrix cucumeris, E. papa, E. subcrinita und E. tuberis) werden aufgrund ihrer Hauptwirtspflanze, der Kartoffel, als Kartoffelerdflöhe bezeichnet. Ausser E. papa, stammen sie aus Nordamerika. Die Larven dieser Epitrix spp. fressen an den Knollen (speziell E. tuberis & E. papa) und den Wurzeln, beschädigen diese somit und verursachen ökonomische Schäden. Nach der Verpuppung schwächen die adulten Käfer die Pflanzen durch das Fressen schrotschussartiger Löcher in den Blättern. Die Einschleppung von Epitrix spp. erfolgt in Form von Adulten, Puppen oder Larven insbesondere durch an Knollen anhaftende Erde. Das grösste Risiko besteht deshalb bei Pflanzkartoffeln, da diese nicht gewaschen werden und bei der Pflanzung erneut Bodenkontakt haben. Prävention ist extrem wichtig, da nach einer Ansiedlung die Tilgung sehr schwierig ist. 2004 wurden Schäden durch E. papa in Portugal festgestellt, welches heute als Befallsgebiet gilt. Auch in Spanien haben sich Epitrix spp. verbreitet. Die Flohkäferarten werden in der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, in Kartoffelanbauflächen mittels Knollen-Routineproben überwacht. Bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen werden sie durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Epitrix spp. sind in der Schweiz als potentielle Quarantäneorganismen geregelt und unterliegen somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Letzte Änderung 09.01.2024

Zum Seitenanfang