Im Jahr 2024 wurde der Maiswurzelbohrer in 25 Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein mittels 209 Pheromonfallen überwacht. In 72 Fallen wurden Käfer gefangen. Für die Saison 2025 sind gemäss der Abschlusskarte Überwachung und Befallssituation 2024 23 Kantone mindestens teilweise von Fruchtfolgemassnahmen betroffen. Es gelten die von den zuständigen kantonalen Diensten verfügten abgegrenzten Gebiete.
Diabrotica virgifera virgifera (Westlicher Maiswurzelbohrer) stammt aus Nordamerika und ist dort der bedeutendste Schädling auf seiner Hauptwirtspflanze, dem Mais. Die Hauptschäden verursachen die Larven des Käfers, die Maiswurzeln fressen. Adulte ernähren sich von Maisbart und Blättern. Besonders gravierend ist das Problem in Gebieten mit Mais-Monokulturen. Der Käfer fliegt bis zu 70 km weit. Über weitere Distanzen stellen Verkehrsmittel und Erde mit Eiern oder Larven das grösste Risiko für die Verbreitung dar. In den 1990er Jahren wurde der Käfer in Europa eingeschleppt. In der EU wurde der Maiswurzelbohrer 2014 aufgrund der weiten Verbreitung von der Liste der Quarantäneorganismen gestrichen. Dank dem Fruchtfolgesystem konnte sich der Maiswurzelbohrer in der Schweiz nicht etablieren, er fliegt aber jährlich ein. Er wird hierzulande im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonale Pflanzenschutzdienste, mittels Pheromonfallen überwacht.
Diabrotica virgifera virgifera ist in der Schweiz als Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).
Seit 2000 wird die Situation des Maiswurzelbohrers in der Schweiz jährlich überwacht. Die zuständigen kantonalen Dienste stellen jeweils über den Sommer ca. 200 Fallen auf. Bis 2019 galt die besondere Aufmerksamkeit den Verkehrsachsen und Flughäfen. Seit 2020 werden die Fallen in einem 10 km-Raster über das ganze Schweizer Maisanbaugebiet verteilt, weil vermehrt adulte Maiswurzelbohrer aus dem umliegenden Ausland eingeflogen sind. Die Ergebnisse der Überwachung von D. virgifera virgifera in der Schweiz seit 2000 sind als Zusammenstellung verfügbar (Spalte rechts). Seit 2023 entsprechen die Zahlen nicht mehr den kompletten Fangzahlen für die ganze Saison, da die Fallen beim ersten Fang abgeräumt werden können. Kantonal komplette Datensätze sind vermerkt.
Werden Maiswurzelbohrer gefangen, ist das Befolgen der Fruchtfolgemassnahme (Anbau von Mais auf Mais verboten) im Umkreis von zehn Kilometern (abgegrenztes Gebiet) um den Fallenstandort obligatorisch. Im Kanton Tessin werden aufgrund des Einflugs aus Italien seit dem Jahr 2000 jährlich in allen Fallen Maiswurzelbohrer gefangen. Deshalb ist der Anbau von Mais auf Mais im ganzen Kanton Tessin seit 2004 generell verboten. Für weitere Informationen bezüglich Massnahmen, siehe Richtlinie Nr. 6 «Bekämpfung des Maiswurzelbohrers» des Bundesamts für Landwirtschaft (Dokument in der rechten Spalte). Zukünftig könnte der Anbau von Sorghum anstelle von Mais immer spannender werden, einerseits da er trockenheitstoleranter ist und andererseits weniger anfällig gegenüber Schädlingen wie dem Maiszünsler und gar nicht anfällig gegenüber dem Maiswurzelbohrer.
Letzte Änderung 04.10.2024