Gut versorgt mit homogenen Futtermitteln

Mischgenauigkeit

Die Futtermittelhersteller müssen nachweisen, dass die Futtermittelkomponenten gemäss Rezeptur gleichmässig im Futter verteilt sind.

Homogenitätstests
Für die Fütterung bzw. die Versorgung von Nutz- und Heimtieren mit allen notwendigen Nährstoffen zur Deckung des Erhaltungs- und Produktionsbedarfs, ist es zwingend, dass alle Rezeptkomponenten gleichmässig im Mischfuttermittel vorhanden sind.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht sind die Mischfutterhersteller verpflichtet, regelmässig eine akzeptable Mischgenauigkeit nachzuweisen. Nur so hat der Verwender Gewähr, dass seine Tiere optimal mit Nährstoffen versorgt sind. Anlässlich der regelmässigen Inspektionen der Amtlichen Futtermittelkontrolle wird der Nachweis einer ausreichenden Mischgenauigkeit überprüft.

Gesetzliche Vorgaben für Mischanlagen
Im Anhang 11 der Futtermittelbuchverordnung (FMBV) sind u.a. folgende Anforderungen für Einrichtungen und Ausrüstungen festgehalten:

3. Einrichtungen und Ausrüstungen für Misch- und/oder Herstellungsvorgänge müssen einer angemessenen und regelmässigen Prüfung nach den Verfahrensbeschreibungen unterzogen werden, die vom Hersteller im Voraus für die Herstellung der Erzeugnisse schriftlich erstellt worden sind:
a. sämtliche bei der Herstellung von Futtermitteln verwendeten Waagen und Messgeräte müssen für die Skala der zu ermittelnden Gewichte oder Volumen geeignet sein und regelmässig auf Genauigkeit geprüft werden;
b. sämtliche bei der Herstellung von Futtermitteln verwendeten Mischanlagen müssen für die Skala der zu mischenden Gewichte oder Volumen geeignet und in der Lage sein, angemessene homogene Mischungen und homogene Verdünnungen herzustellen. Die Unternehmer müssen die Wirksamkeit der Mischanlagen in Bezug auf die Homogenität nachweisen.

Anforderungen an die Mischgenauigkeit
Nach Stand der Technik ist für die Herstellung von Vormischungen und Mischfuttermitteln, welchen Zusatzstoffe mit Höchst- oder Mindestgehalten direkt beigegeben werden sowie für gewisse Diätfuttermittel eine Mischgenauigkeit von 1:100'000 (10g in 1000kg) einzuhalten und nachzuweisen.
Für andere Futtermittel gilt eine Mischgenauigkeit von mindestens 1:10'000.

Nachweis der Mischgenauigkeit
Grundsätzlich genügt ein aktueller schriftlicher Nachweis über die geforderte Mischgenauigkeit des Anlagen-Herstellers für den verwendeten Mischertyp. Ist ein solches Zertifikat nicht vorhanden oder nicht mehr aktuell, wird die Mischgenauigkeit mit dem Zusatz von Indikatoren gemessen. Meist werden Methylviolett (Kristallviolett) oder Microtracer verwendet. Wird Methylviolett (toxisch) verwendet, darf das Futtermittel nicht weiterverwendet und verfüttert werden. Die Auswertung der Proben muss in einem Labor (Spectrophotometrie) erfolgen.
Werden Microtracer (magnetische gefärbte Eisenteilchen) verwendet, kann das Futtermittel nach der Probenahme weiterverwendet werden. Mit ein paar einfachen Laborgeräten und etwas Analysengeschick lässt sich ein solcher Test selber durchführen (Rotationsdetektor).

Auf dem Markt können entsprechende Test Kits erworben werden.
Weiterführende Informationen und Publikationen finden Sie auf dem Internet.
Nebst diesen sind weitere Methoden bekannt, welche in begründeten Fällen für den Nachweis der Mischgenauigkeit herangezogen werden können. Die Mischgenauigkeit könnte beispielsweise auch über die Bestimmung der kleinsten beigemischten Komponente oder eines dafür geeigneten Zusatzstoffes in der Gesamtmengeevaluiert werden.

Gegebenenfalls kann direkt nachfolgend auch das Durchführen einer Verschleppungsanalyse sinnvoll sein.

Der Betrieb führt eine nachvollziehbare Dokumentation über Vorgehensweise, Auswertung und Schlussfolgerung.

Letzte Änderung 21.12.2020

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