Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich
Überarbeitete «Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich»
Die «Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich» wurde als gemeinsame Weisung des BLV und des BLW erlassen und richtet sich an die Vollzugsorgane sowie an die Zertifizierungsstellen. Diese Weisung wurde überarbeitet. Die überarbeitete Version ist seit dem 1. April 2023 in Kraft.
Zweck der Revision war, bei Rückstandsfällen genauere Resultate in Bezug auf die Ursache des Rückstandsnachweises hervorzubringen. Dazu wurden insbesondere die Tabellen «Tabelle 1 Fallunterscheidung auf Grund der Art und Höhe der relevanten Rückstandskonzentration» und «Tabelle 2, Unterscheidung der möglichen Ursachen» erweitert, was in der Konsequenz weitere Anpassungen zur Folge hatte.
Die Weisung ist in allen drei Sprachen auf den Websites vom BLV sowie vom BLW aufgeschaltet.