Tierische Proteine und Insekten als Futtermittel

Tierische Proteine und Insekten als Futtermittel

Verbot von Tiermehl als Futtermittel
Tierische Proteine als Futtermittel wurden bereits 1990 im Rahmen der Bekämpfung von BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) verboten. Diese Verbote sind in der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP, SR 916.441.22) festgelegt, welche in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) fällt. Die Europäische Union hat kürzlich einige Bestimmungen gelockert, die demnächst auch von der Schweiz übernommen werden sollten.

Aktuelle Regelung
In Anhang 4.1 der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, SR 916.307.1) sind die Stoffe aufgeführt, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung eingeschränkt oder verboten ist, und es wird in Teil 3 auf die Artikel 27 bis 34 VTNP verwiesen. Die Verbote sind in Art. 27 VTNP festgehalten, allgemeine Ausnahmen in Art. 28. Die spezifischen Ausnahmen für Nutztiere sind in den Artikeln 29 bis 32 aufgeführt, die Ausnahmen für Heimtiere in den Artikeln 33 und 34. Die Insektenarten, die zur Proteingewinnung verwendet werden dürfen, sind in Art. 31a aufgelistet. Derzeit dürfen Insekten nur an Wassertiere verfüttert werden (Art. 31a).

Lebende Insekten
Die Verfütterung von lebenden Insekten an Nutztiere ist ein komplexes Thema, das in den Geltungsbereich verschiedener Verordnungen fällt. Für die an diesem Thema interessierten Personen haben das BLW, das BLV und das BAFU ein Informationsblatt erarbeitet, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
Merkblatt: Verfütterung von lebenden Insekten an Tiere

Ausblick
Das BLV arbeitet derzeit an der Revision der VTNP. Erläuterungen zu den bevorstehenden Änderungen stehen auf der Website des BVL zur Verfügung.
Verfütterung von tierischen Proteinen und Insekten

Letzte Änderung 21.12.2022

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