Gesetzliche Grundlagen

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette. Damit Qualität, Sicherheit und Konformität der Nutztier- und Heimtierfuttermittel gewährleistet werden, stützt sie sich auf die folgenden Gesetze und Verordnungen:

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und ihre 11 Anhänge s. unten.  

Anleitungen für bewährte Verfahren gemäss Art. 55 FMV

Um die Anforderungen der Art. 42 und 44 der Futtermittel-Verordnung FMV zu erfüllen (Hygienevorschriften sowie Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte [HACCP], können die Betriebe eine vom BLW genehmigte Leitlinie anwenden:

Schweizerische Liste der angemeldeten Einzelfuttermittel

Gemäss Artikel 9 der Futtermittel-Verordnung FMV, SR 916.307

Anhänge 1-11 Futtermittelbuch-Verordnung FMBV und Listen der bewilligten Futtermittelzusatzstoffen gemäss Art. 22 FMV.

Interpretationshilfe zur BLW Verordnung bezüglich GVO

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