Futtermittelkontrolle

Posieux Futtermittelkontrolle 1

Die Gruppe Futtermittel ist verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle.

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist die erste Kontrollinstanz entlang der Lebensmittelkette. Ihr Auftrag ist zu kontrollieren, dass die Futtermittelproduzenten und -Inverkehrbringer nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Somit erteilt sie die Registrierung oder die Zulassung der Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen, führt Inspektionen vor Ort durch und lässt Futtermittel analysieren. Sie gewährleistet somit, dass die Futtermittel gesund und konform sind und garantiert den Täuschungsschutz.

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist auch verantwortlich für die Bewilligung neuer Produkte für die Tierfütterung.

Ihre Aktivitäten stellen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Umwelt sicher.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetze und Verordnungen, die die amtliche Futtermittelkontrolle regeln, sowie weitere wichtige Themen

HACCP

Unterstützung der Futtermittelbetriebe beim Verständnis und der Umsetzung der Anforderungen gemäss Artikel 44 der Futtermittelverordnung FMV (SR 916.307).

Import

Fragen und Antworten zum Thema Einfuhr von Futtermitteln

Deklarationen

Leitfaden für die Deklaration von Nutztierfuttermitelln

Aktuelles und weitere Informationen

Newsletter Teaser

Newsletter

Der Newsletter der amtlichen Futtermittelkontrolle informiert Sie über die aktuellen Themen.

Amtliche Futtermittelkontrolle: Jahresbericht 2020

Jahresberichte AFK

Hier finden Sie die Jahresberichte der amtlichen Futtermittelkontrolle.

Posieux Gerste

Fütterungsgrundlagen

Die Grundlagen über Futtermittel, deren Nährwerte und weitere Arbeitsinstrumente liefern die Basis für eine bedarfsgerechte, umweltschonende und effiziente Fütterung von Nutztieren.