
Die "amtliche Futtermittelkontrolle" ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette. Ihr Auftrag ist zu kontrollieren, dass die Futtermittelproduzenten und -Inverkehrbringer nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Somit erteilt sie die Registrierung oder die Zulassung der Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen, führt Inspektionen vor Ort durch und lässt Futtermittel analysieren. Sie gewährleistet somit, dass die Futtermittel gesund und konform sind und garantiert den Täuschungsschutz.
Die "amtliche Futtermittelkontrolle" ist auch verantwortlich für die Bewilligung neuer Produkte für die Tierfütterung.
Ihre Aktivitäten stellen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Umwelt sicher.
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