Verordnung über tierische Nebenprodukte

Holzwort liegt auf braunem Trockenfutter
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Tierische Proteine und Insekten in der Fütterung

Einleitung
Der Einsatz von tierischen Proteinen in der Fütterung von Nutztieren wurden bereits 1990 im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) verboten. Diese Verbote sind in der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP, SR 916.441.22) geregelt, welche in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) fällt.
Die per 1. Januar 2026 in Kraft getretene Revision der VTNP sieht gezielte Lockerungen vor. Gleichzeitig präzisiert die neue Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten als Futtermittel oder als Dünger (VVTNP, SR 916.441.224.1) die technischen und organisatorischen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Trennung der Produktionsketten und der kanalisierten Verwertung.

Wichtigste Änderungen
Ausführliche Erläuterungen zu den Anpassungen wurden vom BLV veröffentlicht:
Verfütterung von tierischen Proteinen und Insekten

Melde-, Registrierungs- und/oder Bewilligungspflicht
Unternehmen, die in der kanalisierten Verwertung von tierischen Nebenprodukten tätig sind, unterliegen – je nach Art der Tätigkeit – einer Melde-, Registrierungs- oder Bewilligungspflicht. Sie stehen entweder unter der Aufsicht der zuständigen kantonalen Veterinärbehörde oder der amtlichen Futtermittelkontrolle (AFK).
Ein neues einheitliches Formular ermöglicht es den betroffenen Unternehmen, der AFK die für die melde-, registrierungs- oder bewilligungspflichtigen Tätigkeiten erforderlichen Angaben zu übermitteln.

Reinigungsplan für Transport- und Lagerbetriebe
Unternehmen, die Produkte im Rahmen der kanalisierten Verwertung transportieren und/oder lagern, müssen einen dokumentierten Reinigungsplan erstellen und der zuständigen Behörde vorlegen.
Erfolgt der Transport oder die Lagerung im Zusammenhang mit einem Futtermittelhersteller, ist der Reinigungsplan der amtlichen Futtermittelkontrolle zur Genehmigung einzureichen. Das Meldeformular dient bei der Einreichung des Plans als Begleitdokument.

Letzte Änderung 19.02.2026

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