Deklarationen

Futtermittel für Nutz- und Heimtiere müssen korrekt gekennzeichnet (= deklariert) sein, damit der Käufer über deren Eigenschaften und Verwendbarkeit richtig informiert wird. Die gesetzlichen Vorgaben für die Kennzeichnung von Futtermitteln finden sich in der Futtermittel-Verordnung (FMV, SR 916.307) und in der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, SR 916.307.1) sowie in verschiedenen Anhängen der FMBV.

Die beiden Verordnungen wurden am 26. Oktober 2011 revidiert und sind seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Die besonderen Anforderungen sind in verschiedenen Artikeln und Anhängen zu finden. Um den Futtermittelbetrieben die korrekte Kennzeichnung der Nutz- und Heimtierfuttermittel zu erleichtern, hat Agroscope zwei Leitfäden erarbeitet.

Diese können untenstehend im pdf-Format heruntergeladen werden oder bei der amtlichen Futtermittelkontrolle von Agroscope bestellt werden.

Leitfaden für die Deklaration von Nutztierfuttermitteln

Als Nutztiere gelten Rindvieh, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Speisefische und Bienen.

Eine neue, überarbeitete Version wurde im Dezember 2024 aufgeschaltet und ist untenstehend verfügbar.

Leitfaden für die Deklaration von Heimtierfuttermitteln

Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische, Nager, Aquaristik- und Terraristiktiere sowie weitere mehr.

Futtermittelkennzeichnung

Selbstverständlichkeiten in der Futtermittelkennzeichnung

Selbstverständlichkeiten auf der Kennzeichnung schaffen keinen Mehrwert und können irreführend sein. Das Recht verbietet solche Angaben – gefragt sind objektive, überprüfbare Aussagen.

Letzte Änderung 19.02.2026

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