Hanf (Cannabis sativa L.) wurde bereits vor mehreren Jahrtausenden in Zentral-Asien zur Fasergewinnung genutzt und kann aufgrund seiner Eigenschaften für sehr unterschiedliche Verwendungszwecke eingesetzt werden. In der Landwirtschaft wird die Pflanze zur industriellen Nutzung der Pflanzenfasern und zur Nutzung des aus den Samen gewonnenen Öls für die menschliche Ernährung angebaut. Seit einigen Jahren entwickelt sich der Anbau des sogenannten «CBD-Hanfs», bei welchem die Blüten zur Herstellung von Cannabidiol (CBD), einem Phytocannabinoid, das bis zu 40 % des Pflanzenextrakts ausmacht, genutzt werden kann.
Der CBD-Hanf zeichnet sich durch einen geringen THC (Δ9-tetrahydrocannabinol) -Gehalt aus, der unter dem Grenzwert von 1% THC liegt. Pflanzen und deren Produkte, die über diesem Grenzwert liegen, werden in der Schweiz als Betäubungsmittel eingestuft (Siehe die Einstufung in Nutzungskategorien des BLWs). Seit dem 01. Januar 2021 ist Hanf in der Schweiz zudem nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt. Als Folge kann Saat- und Pflanzgut ohne die amtliche Einschreibung einer Hanfsorte in den Sortenkatalog und die damit verbundene VAT-Prüfung für die gewerbliche Nutzung in der Landwirtschaft produziert und gehandelt werden. CBD-Hanfsorten werden oft vegetativ vermehrt – das Pflanzgut muss allgemeinen phytosanitären Anforderungen genügen und darf für gewerbliche Zwecke nur mit einem Pflanzenpass in Verkehr gebracht werden. Zu betonen ist, dass weiterhin Gebrauch vom Sortenschutzrecht gemacht werden kann, da dieser dem Privatrecht unterstellt ist und ermöglicht, unabhängig von der Nutzungsrichtung die Vermehrung der Sorte einzuschränken und Lizenzzahlungen einzufordern.
Bezüglich der nicht medizinischen Nutzung («Genuss Nutzung») von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis (Hanf mit THC-Gehalte über 1 %) wurde am 15. Mai 2021 eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vorgenommen. Zu Forschungszwecken können künftig sogenannte Pilotversuche durch das Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden, bei denen eine kontrollierten Abgabe von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken («Genusszwecken») an bestimmte Personengruppen erfolgt.
Die Nutzung der aus der Pflanze gewonnenen Cannabinoide ist wenig erforscht. Ebenso wenig sind die Anbautechniken und die Kulturführung von Hanfpflanzenbeständen zur Blütennutzung entwickelt. Die jüngsten Rechtsanpassungen in Bezug auf Hanf stellen die angewandte Agrarforschung vor neue zusätzliche Herausforderungen. Das Interesse an Hanf als Feldfrucht ist jedoch stark gewachsen. Die Anbaufläche von Hanf in der Schweiz im Freiland hat seit 2015 stetig zugenommen und lag 2020 bei 291 ha (schriftliche Mitteilung des Bundesamts für Statistik).
Ziel der Projekte ist es Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Anbautechnik und Sortenprüfung bei Hanf zu finden.
Kleinparzellenversuche
2018 wurden bei Agroscope seit einer längeren Pause erstmals wieder Kleinparzellenversuche mit mehreren Sorten zur Untersuchung der Nutzungseignung für Fasern und Körner durchgeführt. 2019 wurden die Versuche mit Fragen zur Blütennutzung erweitert. Seit 2020 liegt der Fokus bei den Sortenversuchen bei der Charakterisierung der agronomischen und qualitativen Eigenschaften für die Blütennutzung bzw. der Cannabinoid-Extraktion.