Newsletter Futtermittelkontrolle

News aus der Amtlichen Futtermittelkontrolle vom Februar 2026

Futtermittelkennzeichnung

Selbstverständlichkeiten in der Futtermittelkennzeichnung

Selbstverständlichkeiten auf der Kennzeichnung schaffen keinen Mehrwert und können irreführend sein. Das Recht verbietet solche Angaben – gefragt sind objektive, überprüfbare Aussagen.

Holzwort liegt auf braunem Trockenfutter

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Die Revision der VTNP und die neue VVTNP erlauben unter strengen Auflagen den Einsatz bestimmter verarbeiteter tierischer Proteine in der Fütterung von Schweinen und Geflügel. Es gelten neue Melde-, Registrierungs- und Bewilligungspflichten.

Futtermittel füer die biologische Produktion

Bio-Futtermittel

Der Leitfaden zur Kennzeichnung von Futtermitteln für die biologische Produktion ist verfügbar. Er präzisiert die rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung und erleichtert einen einheitlichen Vollzug

News aus der Amtlichen Futtermittelkontrolle vom 13.08.2025

Zoll

Prozess zur Beantragung von Zollerleichterungen für Tierfutterzubereitungen überarbeitet

Ab sofort sind die Anträge an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu richten. Zudem gibt es ab dem 01.01.2026 Änderungen bei der Erstellung der Zollanmeldung.

Betroffene Geschäftspartner wurden bereits direkt vom BAZG umfassend informiert.

Das Antragsformular sowie alle relevanten Informationen finden Sie auf der Homepage des BAZG.

vache-prairie

Leitfaden zur Kennzeichnung von Nutztierfuttermitteln überarbeitet

Der aktualisierte Leitfaden enthält die weiterentwickelten Bestimmungen der FMV und der FMBV und ersetzt die letzte Version des Leitfadens vom September 2016. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen sowie Hinweise auf die Aufhebung bestimmter Erleichterungen.

Checkliste

Aktualisiertes Antragsformular für Sonderbewilligung gem. Art. 21 FMV

Das Formular für Sonderbewilligungen wurde aktualisiert. Bitte beachten Sie die Wichtigkeit, den Antrag innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen. So kann die Amtliche Futtermittelkontrolle die Prüfung des Antrags sicherstellen.