Ab sofort sind die Anträge an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu richten. Zudem gibt es ab dem 01.01.2026 Änderungen bei der Erstellung der Zollanmeldung.
Betroffene Geschäftspartner wurden bereits direkt vom BAZG umfassend informiert.
Das Antragsformular sowie alle relevanten Informationen finden Sie auf der Homepage des BAZG.
Der aktualisierte Leitfaden enthält die weiterentwickelten Bestimmungen der FMV und der FMBV und ersetzt die letzte Version des Leitfadens vom September 2016. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen sowie Hinweise auf die Aufhebung bestimmter Erleichterungen.
Das Formular für Sonderbewilligungen wurde aktualisiert. Bitte beachten Sie die Wichtigkeit, den Antrag innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen. So kann die Amtliche Futtermittelkontrolle die Prüfung des Antrags sicherstellen.