Import

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Gemäss Artikel 47 der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung FMV, SR 916.307), müssen Personen oder Betriebe, welche Futtermitteln importieren, beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW, resp. bei Agroscope registriert oder ggf. zugelassen sein. Davon ausgenommen ist jedoch die Einfuhr von Heimtierfuttermitteln (Petfood) für den privaten Gebrauch (FMV Art. 1, Abs. 3, Bst. c).

Zur Veranschaulichung haben wir betreffend Import ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten erstellt:

Betriebe oder Personen, welche einen Antrag zur Registrierung (oder ggf. Zulassung) stellen möchten, verwenden bitte das entsprechende Antragsformular unter dem folgenden Link: Formulare


Prozess zur Beantragung von Zollerleichterungen für Tierfutterzubereitungen überarbeitet

Zoll

Ab sofort sind die Anträge an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu richten. Zudem gibt es ab dem 01.01.2026 Änderungen bei der Erstellung der Zollanmeldung.

Betroffene Geschäftspartner wurden bereits direkt vom BAZG umfassend informiert.

Das Antragsformular sowie alle relevanten Informationen finden Sie auf der Homepage des BAZG.

Letzte Änderung 13.08.2025

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