Bekämpfung der Bienenkrankheiten

Gemäss der Tierseuchenverordnung müssen besetzte und unbesetzte Bienenstände ordnungsgemäss gewartet und alle Vorkehrungen getroffen werden, damit von den Bienenständen keine Seuchengefahr ausgeht. Krankheiten der Bienen zu erkennen und geeignete Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung zu kennen, gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen für die Erhaltung der Bienengesundheit und für eine gute imkerliche Praxis. Krankheiten breiten sich nicht nur innerhalb der Stöcke sondern auch zwischen den Bienenstöcken sehr schnell aus. Da Bienen über weite Distanzen fliegen, benachbarte Stöcke ausplündern oder sich in solchen verirren können, besteht ein hohes Risiko, dass sich eine Krankheit oder ein Schädling auf zahlreiche Völker und Bienenstände ausbreitet.
Weil Bienenstöcke zur Nutzung verschiedener Bienenweiden umplatziert werden und wegen der hohen Dichte von Bienenständen in der Schweiz, ist die Prävention von Krankheiten und Tierseuchen bei Honigbienen noch wichtiger als bei anderen Nutztieren. Die Bewegung der meisten anderen Nutztiere kann einfacher und zuverlässiger durch eine Quarantäne beschränkt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Bienenkrankheiten sind das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966, SR 916.40 (TSG) und die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995, SR 916.401 (TSV).

Für die Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen sind unser Leitfaden für Bienengesundheit und die Broschüren des Bienengesundheitsdiensts zu konsultieren. 

Die Liste der Produkte, die zur Bekämpfung der Krankheiten angewendet werden dürfen, wird vom ZBF und dem Bienengesundheitsdienst regelmässig aktualisiert.