Die Sauerbrut (Europäische Faulbrut) ist eine meldepflichtige Brutkrankheit der Biene. Alle Verdachtsfälle müssen dem Bieneninspektor gemeldet werden, der gegebenenfalls die Massnahmen zur Sanierung gemäss den offiziellen Richtlinien festlegt.
Sauerbrut – eine heimtückische Brutkrankheit! (PDF, 298 kB, 02.02.2017)
A. Imdorf, L. Belloy, J.D. Charrière, R. Kuhn, H. Berthoud, P. Gallmann (2005)
Zwischen 2000 und 2010 breitete sich die Krankheit in der Schweiz epidemieartig aus. Von 1970 bis 1998 wurden jährlich nur 20 bis 50 von der Sauerbrut betroffene Bienenstände gezählt. Ab 1999 war ein sprunghafter Anstieg der Fälle auf ein Maximum von beinahe 1000 infizierten Bienenständen im Jahr 2010 zu verzeichnen. Eine solch dramatische Situation blieb den anderen Ländern erspart. Die in der Folge implementierten Bekämpfungsmassnahmen trugen aber offensichtlich Früchte, da die Zahl der gemeldeten Fälle seither zurückgegangen ist.
Rasante Ausbreitung der Sauerbrut (PDF, 279 kB, 02.02.2017)
A. Imdorf, A. Roetschi, R. Kuhn (2007)