Detektionsbasierte Applikation auf Biodiversitätsförderflächen

Für den Einsatz detektionsbasierter Verfahren auf Biodiversitätsförderflächen können Landwirtinnen und Landwirte beim Landwirtschaftsamt des Kantons eine Sonderbewilligung beantragen.

Es stehen folgende Unterlagen zur Verfügung Es stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Nach der Ausführung der Behandlung

Maximal drei Tage nach der Behandlung muss der Lohnunternehmer oder Maschinenführer folgende Angaben an Agroscope übermitteln. Achtung, für jede Behandlung muss eine Sonderbewilligung vom Kanton vorliegen:

Angaben Lohnunternehmer/-in
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Angaben zur behandelten Parzelle
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Blacke, Ackerkratzdistel, Herbstzeitlose oder Kombination
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Angabe in cm
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Angabe in ha
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Wirkstoff
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Menge pro Wasser (Bsp. 0.5lt pro 100lt Wasser)
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Geräteeinstellung (Bsp. 400 Liter/ha)
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Anzahl Liter Herbizid, die auf der Fläche gespritzt wurden
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ha oder % der Gesamtfläche

Kontakte

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