Düngeruntersuchungen

Hofduenger

Die hier aufgeführten Methoden zu Düngeruntersuchungen betreffen vor allem Recyclingdünger und Hofdünger. Als Recyclingdünger gelten nach der Düngerverordnung (DüV Art. 5) Kompost, festes und flüssiges Gärgut, unverrottetes, pflanzliches Material und Klärschlamm. Klärschlämme dürfen seit 2006 nicht mehr direkt als Dünger ausgebracht werden.

Der Schadstoffgehalt in organischen Düngern und Recyclingdüngern, ausgenommen mineralische Recyclingdünger und Hofdünger, ist in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV 814.81, Anhang 2.6) geregelt.

Bei Kompost und Gärgut gelten zusätzliche Bestimmungen für Fremdstoffe.

Laut DüV-Artikel 24 sind Kompostieranlagen ab einer bestimmten Grösse verpflichtet, Angaben über TS, OS, Nges, P, K, Ca, Mg, pH und elektrische Leitfähigkeit zu machen.

Auf dieser Seite werden die Analysenprogramme zum Bestimmen dieser Parameter bereitgestellt.

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Grud, Gülle, Schleppschlauch

Grundlagen für die Düngung landwirtschaftlicher Kulturen in der Schweiz (GRUD)

Die Düngung im Pflanzenbau ist für die landwirtschaftliche Praxis und Beratung von grosser Bedeutung. Agroscope hat mit den neuen «Grundlagen der Düngung landwirtschaftlicher Kulturen in der Schweiz» (GRUD 2017) erstmals Düngungsempfehlungen für alle in der Schweiz angebauten Kulturen in einem Grundlagendokument vereint.