2023

Rückblick Versuchsjahr 2023

Agroscope plant Feldversuch mit Gerstenlinien auf der Protected Site

17.10.2023 - Forschende von Agroscope haben ein Freisetzungsgesuch eingereicht für einen Feldversuch mit Sommergerste, bei der man dank neuer Züchtungsverfahren die Rolle von Genen untersuchen kann, welche den Ertrag erhöhen könnten.

Der Sommergerste, die im Feldversuch getestet werden soll, ist mit Hilfe neuer Züchtungsverfahren ein Gen ausgeschaltet worden. Dieses Gen ist an der Feinabstimmung des Pflanzenhormonhaushaltes bei der Samenentwicklung beteiligt. Ein Ausschalten des Gens bewirkt in Reis und Raps eine Ertragssteigerung. Forschende der Freien Universität Berlin haben festgestellt, dass Gerste zwei leicht unterschiedliche Kopien dieses Gens hat. Gerstenlinien, denen sie beide Kopien funktionsunfähig machten, bildeten mehr Körner pro Ähre. Agroscope will nun zusammen mit den Forschungspartnern aus Berlin diese Gerstenpflanzen auf der Protected Site untersuchen, um zu sehen, ob unter Feldbedingungen das Fehlen eines oder beider Gene ebenfalls zu mehr Körnern und zu einem Ertragsgewinn führt und ob die beiden Gen-Kopien unterschiedliche Funktionen haben.

Kein fremdes Erbgut

Den Gerstenpflanzen wurden mit dem präzisen CRISPR/Cas9-Verfahren je eine oder beide Kopien des sogenannten CKX2-Gens ausgeschaltet. Im Unterschied zu den bisher auf der Protected Site untersuchten Pflanzen enthalten die so hergestellten Gerstenlinien kein fremdes Erbgut. Da das Verfahren neu ist und ins Pflanzengenom eingreift, werden diese Gerstenlinien als gentechnisch veränderte (GV) Pflanzen behandelt. Daher braucht der Feldversuch eine Bewilligung, und Agroscope hat auch dieselben Massnahmen vorgeschlagen, welche in den bisherigen Feldversuchen mit GV-Gerste verfügt wurden. Sie sollen sicherstellen, dass die Pflanzen einzig auf der bewilligten Versuchsfläche wachsen.

Versuche ab Frühling geplant

Die Versuche sollen ab Frühling 2024 auf der Protected Site stattfinden und maximal drei Jahre dauern. Agroscope hat im September ein entsprechendes Freisetzungsgesuch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Das BAFU prüft das Gesuch sowie die eingegangenen Stellungnahmen und wird voraussichtlich nächsten Frühling entscheiden, ob es den Feldversuch mit diesen Gerstenlinien bewilligt.