In der Schweiz bezeichnet der Begriff Neobiota exotische Organismen, die absichtlich oder versehentlich in den europäischen Raum eingeschleppt werden. Sie gelten als "invasiv", wenn ihre Ausbreitung ökologische, soziale oder wirtschaftliche Schäden verursachen kann.
Man unterscheidet drei Arten von Neobionten:
Neozoen: Tiere
(z. B. die Kirschessigfliege, Drosophila suzukii)
Neophyten: Pflanzen
(z. B. Erdmandelgras, Cyperus esculentus)
Neomyzeten: Mikroorganismen
(z. B. das Bakterium Xylella fastidiosa, Xylella fastidiosa)
Wie kommen Neobionten in die Schweiz?
Die Einbringung von Neobionten in die Schweiz nimmt ständig zu. Sie hängt mit der Globalisierung und dem zunehmenden Personenverkehr und Warentransport zusammen.
Es gibt drei verschiedene Einbringungswege: die beabsichtigte Einbringung (die Art wird absichtlich eingebracht, entweicht und breitet sich in ihrer Umgebung aus), die unbeabsichtigte Einbringung (durch Personen- und Warentransport) und die aktive Migration (Migration aus besiedelten Grenzgebieten).
Werden die Organismen entdeckt, müssen ihr Invasionspotenzial (Ausbreitung), ihr Schadenspotenzial (Schäden) sowie die verfügbaren Bekämpfungsmassnahmen (nachhaltige Bekämpfungsstrategie) beurteilt werden.
Neobiota versus Quarantäneorganismen
Quarantäneorganismen sind Neobionten, die wirtschaftliche Folgen haben können, die in der Schweiz nicht auftreten oder nur lokal vorkommen. Sie müssen zwingend gemeldet und bekämpft werden.
Link
Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (SR 916.201)
Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald, VpM-BAFU (SR 916.202.2)
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt, FrSV (SR 814.911)
Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, ESV (SR 814.912)
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