Vorgehen bei einem Verdacht auf unbekannte Pflanzenschadorganismen
Personen, die in der Landwirtschaft und im produzierenden Gartenbau tätig sind und unbekannte Pflanzenschadorganismen entdecken, sind gebeten, die zuständigen kantonalen Dienste/Fachstellen zu kontaktieren. Siehe Link in der Spalte rechts.
Die offiziellen eidgenössischen und kantonalen Stellen und Organisationen wenden sich für die Bestimmung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen sowie Unkräutern an Agroscope. Für diese Dienstleistung stehen den Agroscope-Fachleuten hochpräzise, moderne Methoden zu Verfügung.
Privatpersonen
Privatpersonen werden gebeten, zuerst einen lokalen Gärtnermeister oder ein Gartencenter anzufragen, bevor sie sich an die zuständigen kantonalen Dienste wenden.
Kantonale Dienste/Fachstellen
Die kantonalen Dienste bzw. Fachstellen entscheiden, ob es sich um einen Verdacht auf Qualtitätsschadorganismen (kommen in der Schweiz häufig vor und sind im nationalen Pflanzengesundheitsrecht nicht geregelt) oder auf Quarantäneorganismen (sind im Pflanzengesundheitsrecht geregelt) oder auf neue Schadorganismen handelt.
Liste der geregelte Pflanzenschadorganismen siehe unter www.bgso.agroscope.ch.