In der Schweiz gibt es unterschiedliche Kontrollen an wichtigen Verbreitungswegen von Quarantäneorganismen sowie national koordinierte Überwachungen. Daraus resultieren Massnahmen, welche die Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen von Pflanzen verhindern. Die Ergebnisse aus den Kontrollen und Überwachungen werden international ausgetauscht um den globalen pflanzengesundheitlichen Raum zu schützen.
Import- und Exportkontrolle
Die Importkontrollen haben zum Ziel, die Einschleppung von besonders gefährlichen Schadorganismen zu verhindern. Sie finden insbesondere an den Ersteintrittspforten aus Ländern ausserhalb des Pflanzenpass-Systems (Flughafen Zürich und Genf) statt. Exportkontrollen haben zum Ziel, die phytosanitären Auflagen des Empfängerlandes einzuhalten. Sie finden bei den jeweiligen Exporteuren vor dem Verpacken der Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnisse statt. Beide Kontrollen werden durch Inspektorinnen und Inspektoren des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) ausgeführt.
Mehr zu Import- und Exportkontrollen ist auf der Webseite des EPSD zum Handel zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Länder zu lesen.
Kontrolle im Rahmen des Pflanzenpass-Systems
Die Produktions- und administrativen Kontrollen im Rahmen des Pflanzenpass-Systems haben zum Ziel, den Handel mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen innerhalb der Schweiz und der EU zu vereinfachen und gleichzeitig die phytosanitäre Sicherheit zu gewährleisten. Sie werden auf für den Pflanzenpass zugelassenen Betrieben mit Pflanzenproduktion für den gewerblichen Gebrauch von Inspektorinnen und Inspektoren des EPSD sowie Kontrolleure von mandatierten Kontrollorganisationen durchgeführt.
Mehr zum Pflanzenpass ist auf der Webseite des EPSD zum Handel zwischen der Schweiz und EU zu lesen.
Gebietsüberwachung
Die jährlich durchgeführte, risikobasierte Gebietsüberwachung hat zum Ziel, frühzeitig das Auftreten der überwachten Pflanzenschadorganismen festzustellen und so möglichst schnell phytosanitäre Massnahmen ergreifen zu können. Die Massnahmen zielen darauf ab, eine Ansiedlung und Verbreitung dieser geregelten Organismen und damit verbundenen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Schäden zu verhindern. Die Überwachung wird durch das BLW in Auftrag gegeben, durch den Agroscope Pflanzenschutzdienst geplant, koordiniert und evaluiert, und durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, ausgeführt. Insbesondere werden für die Schweiz relevante prioritären Quarantäneorganismen, weitere relevante Quarantäneorganismen und potentielle Quarantäneorganismen überwacht.
Folgende Organismen werden regelmässig im Rahmen der Gebietsüberwachung überwacht (Stand 12.04.2024):
Organismenname |
Trivialname |
Anthonomus eugenii |
Paprikarüssler |
Aromia bungii |
Asiatischer Moschusbockkäfer |
Bactericera cockerelli |
Tomatenblattsauger, Amerikanischer Kartoffelblattsauger |
Bactrocera dorsalis |
Orientalische Fruchtfliege |
Ceratocystis platani |
Platanenkrebs |
Clavibacter sepedonicus |
Bakterielle Ringfäule |
Conotrachelus nenuphar |
Nordamerikanischer Pflaumenrüssler |
Diabrotica virgifera virgifera |
Maiswurzelbohrer |
Emaravirus rosae |
Rose rosette virus, RRV |
Epitrix sp. |
Kartoffelerdflöhe |
Globodera pallida |
Kartoffelzystennematode |
Globodera rostochiensi |
Kartoffelzystennematode |
Grapevine flavescence dorée |
Goldgelbe Vergilbung der Rebe |
Meloidogyne chitwoodi |
Wurzelgallennematode |
Meloidogyne enterolobii |
Wurzelgallennematode |
Meloidogyne fallax |
Wurzelgallennematode |
Philaenus spumarius |
Wiesenschaumzikade |
Pityophthorus juglandis |
Walnussborkenkäfer |
Popillia japonica |
Japankäfer |
Ralstonia solanacearum |
Braunfäule oder Schleimkrankheit |
Rhagoletis pomonella |
Apfelfruchtfliege |
Scaphoideus titanus |
Amerikanische Rebzikade |
Spodoptera frugiperda |
Herbst-Heerwurm |
Synchytrium endobioticum |
Kartoffelkrebs |
Thaumatotibia leucotreta |
False codling moth |
Tomato brown rugose fruit virus |
ToBRFV, Jordanvrius |
Xylella fastidiosa |
Feuerbakterium |
Abgrenzungs- und Folgeüberwachung
Die Abgrenzungsüberwachung zielt darauf ab das Ausmass eines Befalls nach dem Nachweis eines Quarantäneorganismus zu erfassen. Die Folgeüberwachung überprüft durch die regelmässige weitere Überwachung während und nach der Tilgung den Tilgungserfolg und ob der Organismus als ausgerottet deklariert werden kann. Ist eine Tilgung nicht mehr möglich, werden Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen. Dazu gehört die Überwachung der weiteren Entwicklung des Befalls. Bei der Abgrenzungs- und Folgeüberwachung und den damit verbundenen Massnahmen sind alle Organe des EPSD und die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, beteiligt.
Mehr Information zu den rechtlichen Grundlagen für die Kontrollen, Überwachungen und möglicherweise daraus resultierenden Massnahmen wie beispielsweise in den Notfallplänen und Richtlinien beschrieben, befinden sich auf der Webseite des EPSD zu den Rechtsgrundlagen.