Futtermittelkontrolle

Die amtliche Futtermittelkontrolle (AFK) ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette. Ihr Auftrag ist zu kontrollieren, dass die Produzierenden und Invehrkehrbringer von Futtermitteln nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Somit nimmt sie die Registrierung vor oder erteilt die Zulassung der Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen, führt Inspektionen vor Ort durch und lässt Futtermittel analysieren.


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Futtermittelkontrolle

Die Gruppe Futtermittel ist verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle.

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist die erste Kontrollinstanz entlang der Lebensmittelkette. Ihr Auftrag ist zu kontrollieren, dass die Futtermittelproduzenten und -Inverkehrbringer nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Somit erteilt sie die Registrierung oder die Zulassung der Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen, führt Inspektionen vor Ort durch und lässt Futtermittel analysieren. Sie gewährleistet somit, dass die Futtermittel gesund und konform sind und garantiert den Täuschungsschutz.

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist auch verantwortlich für die Bewilligung neuer Produkte für die Tierfütterung.

Ihre Aktivitäten stellen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Umwelt sicher.

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