Information für Datenlieferanten

Agrarmonitoring

Die Lieferung der Daten wird entschädigt. Die Ansätze sind auf den Internetseiten der entsprechenden Erhebungen zu finden.

Der Schutz der sensiblen Daten ist von grösster Wichtigkeit. In der Zustimmungserklärung für Datenlieferanten ist festgehalten, wie die Daten erhoben, mit anderen Daten verknüpft, bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.

Wichtigste Punkte:

  • Die Daten werden an Agroscope geliefert und dort in der Datensammlung ZA ohne Namen und Adresse (pseudonymisiert) bearbeitet.
  • ZA-Daten können zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen mit weiteren Daten wie Strukturdaten (Flächen, Tierbestände und Arbeitskräfte) verknüpft werden.
  • Ergebnisse und Auswertungen werden in einer Weise veröffentlicht, dass Personen und Betriebe nicht bestimmbar und Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Betriebe nicht möglich sind.
  • Agroscope kann pseudonymisierte Daten für Studien-, Forschungs- und Ausbildungszwecke ohne Namen und Adresse (pseudonymisiert) an Hochschulen und Forschungsinstitutionen weitergegeben werden. An Dritte ist die Weitergabe von pseudonymisierten Daten möglich, wenn diese im Auftrag des Bundes handeln.
  • Sämtliche Datenlieferungen von Agroscope an die Datennutzer müssen vertraglich geregelt werden. Alle Datenlieferverträge von Agroscope werden vom Rechtsdienst des Bundesamtes für Landwirtschaft auf die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung überprüft.
  • Die Verwendung der Daten zu Kontrollzwecken ist explizit ausgeschlossen.

 

Ansprechpersonen Buchhaltung

Ansprechperson Agrarumweltindikatoren