Die Daten der Zentralen Auswertung können zu Studien- und Forschungszwecken durch Hochschulen und ihre Forschungsanstalten genutzt werden. Anfragen sind an die bei den einzelnen Erhebungen aufgeführten Kontaktpersonen zu richten. Diese können auch Auskünfte über die zur Verfügung stehenden Datensätze geben.
Für die Datennutzung gelten insbesondere folgende Grundsätze:
- Die Datennutzung wird in einem Vertrag zwischen Agroscope und dem Datennutzer geregelt. Dieser wird vor der Unterzeichnung durch den Rechtsdienst des Bundesamtes für Landwirtschaft auf die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung überprüft.
- Daten dürfen weder kommerziell genutzt (z.B. für Werbung oder Marketing) noch an Dritte weitergegeben werden.
- Nach Abschluss des Projektes müssen die Daten vernichtet werden.
- Ergebnisse und Auswertungen aus den Daten müssen in einer Weise veröffentlicht werden, dass Personen und Betriebe nicht bestimmbar und Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Betriebe nicht möglich sind.