Handel mit Pflanzenmaterial
Beim nationalen und internationalen Transfer von Pflanzenmaterial müssen pflanzengesundheitliche Vorschriften beachtet werden. Dies ist wichtig, um die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen zu vermeiden. Je nach Ware und Land gelten unterschiedliche handelsrelevante Bestimmungen.
Informationen BLW: Handel mit Pflanzenmaterial
Auskunftsstelle zu phytosanitären Import- und Exportauflagen für Pflanzen und Pflanzenteile
Eidg. Pflanzenschutzdienst (EPSD)
Telefon: 058 462 25 50
Mail: phyto(at)blw.admin.ch
Ab 1. Januar 2020 gilt ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Mit gezielteren Massnahmen und zusätzlichen Instrumenten sollen die Einschleppung und Verbreitung von besonders problematischen Schadorganismen vermieden werden.