Handel mit Pflanzenmaterial

Ein- und Ausfuhr von Pflanzen

Beim nationalen und internationalen Transfer von Pflanzenmaterial müssen pflanzengesundheitliche Vorschriften beachtet werden. Dies ist wichtig, um die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen zu vermeiden. Je nach Ware und Land gelten unterschiedliche handelsrelevante Bestimmungen. 

Informationen BLW: Handel mit Pflanzenmaterial 

Auskunftsstelle zu phytosanitären Import- und Exportauflagen für Pflanzen und Pflanzenteile

Eidg. Pflanzenschutzdienst (EPSD)
Telefon:  058 462 25 50
Mail:  phyto(at)blw.admin.ch 

Pflanze setzen Pflanzengesundheit

Neues Pflanzengesundheitsrecht

Ab 1. Januar 2020 gilt ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Mit gezielteren Massnahmen und zusätzlichen Instrumenten sollen die Einschleppung und Verbreitung von besonders problematischen Schadorganismen vermieden werden. 

Letzte Änderung 31.01.2023

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