Bekämpfung der Sauerbrut

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Die Anwendung von Antibiotika ist in der Schweiz nicht gestattet. Daneben gibt es jedoch keine weiteren Medikamente gegen die Faulbrut. Völker mit Symptomen müssen deshalb vernichtet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu vermeiden, und das kontaminierte Material muss saniert werden. Da die beste Bekämpfung die Prävention ist, ist eine frühzeitige Erkennung erstrebenswert. Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt und es werden ausführliche Unterlagen unter anderem beim ZBF bereitgestellt, um die Imkerinnen und Imker auf diese Problematik aufmerksam zu machen und sie über die Ursachen und die Bekämpfungsmassnahmen zu informieren.