Es lohnt sich (am besten bei schlechtem Wetter), den Pflanzenschutzmittelraum aufzuräumen. Dazu gehört auch das Reinigen der Gestelle, Messbecher und der Waage. Für den sicheren Umgang mit den Pflanzenschutzmittelpackungen ist es wichtig, dass die Behälter aussen sauber sind, denn beim Anmischen der Brühe während der Saison steht man oft unter Zeitdruck. So lassen sich unnötige Kontaminationen der Arbeitskleider mit den Pflanzenschutzmitteln vermeiden. Im Allgemeinen sind Pflanzenschutzmittel nur beschränkt haltbar. Sofern auf den Packungen nichts anderes vermerkt ist, garantieren die Hersteller eine Haltbarkeit von zwei Jahren. Achtung: Biologische Pflanzenschutzmittel wie Blossom Protect, Quassan,Neem Azal und Granuloseviren sind nur beschränkt lagerfähig. Je nach Produkt lässt sich durch Kühllagerung oder gar Einfrieren die Haltbarkeit deutlich verlängern. Dies gilt insbesondere für die Dispenser der Verwirrungstechnik (Packungsbeilage unbedingt beachten). Einmal geöffnete Packungen sind nach Entnahme der Mittel gut zu verschliessen. Bei alten Produkten ist Vorsicht geboten. Diese haben zum Teil keine Bewilligung mehr – sie dürfen nicht mehr verwendet werden. Solche Mittel können den Verkaufsstellen zurückgebracht oder bei der Giftsammelstelle der Gemeinde in Kleinmengen abgegeben werden. Es ist fahrlässig, solche Produkte in den Kulturen einzusetzen, denn die heutigen Analysemethoden finden mehr als 300 Wirkstoffe in geringsten Konzentrationen. Eine genaue Bedarfsabklärung und das Inventar der Restbestände aus dem Vorjahr helfen bei der Bestellung der neuen Pflanzenschutzmittel. Nicht zuletzt aus Kostengründen sind nur so viele Pflanzenschutzmittel einzukaufen, wie in der laufenden Saison benötigt werden.