Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ)

Gesuche auf Zugang können nur für amtliche Dokumente gestellt werden, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Art. 23 BGÖ).

Das Zugangsgesuch muss so formuliert werden, dass das Agroscope die gewünschten Dokumente ausfindig machen kann. Deshalb müssen möglichst präzise Angaben über das gewünschte Dokument gemacht werden.

Kontakt: legal@agroscope.admin.ch

Letzte Änderung 04.10.2021

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