Kontrolle organischer Recyclingdünger regeln

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Agroscope koordiniert die Zulassung der Laboratorien, welche die Kontrollen organischer Recyclingdünger durchführen.

Bei organischen Recyclingdüngerproben müssen die Grenzwerte von Schadstoffen laut der Chemikalien Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV 814.81, Anhang 2.6) eingehalten werden. Die Überprüfung dieser Werte darf nur in zugelassenen Labors erfolgen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist für die Zulassung zuständig und hat diese Aufgabe an Agroscope delegiert. Die rechtliche Grundlage für die Laborzulassung ist in DüV, Art. 30a, Abs 1c und Abs.4 festgehalten.

Diese Liste wird jährlich neu erstellt und publiziert.

Die Bedingung, um auf dieser Liste zu erscheinen, ist die erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch MARSEP organisiert von WEPAL.

Ansprechperson

Weitere Informationen

MARSEP

  • Ringversuchsprogramm ist MARSEP: «International Manure and Refuse Sample Exchange Programme»
  • Ringversuch wird durch WEPAL organisiert. WEPAL ist laut ISO 17'043 akkreditiert.
  • Ringversuchsproben: getrockneter Kompost, Klärschlamm, organischer Dünger, sowie Mist oder Gülle
  • Ausgewertete Parameter im Ringversuch: 
    Ca, Cd, Co, Cr, Cu, GV, Hg, K, Mg, Mo, N, Ni, P, Pb und Zn. Zusätzlich AOX.

Auswertung

  • Berechnungen für die Zulassung werden bei Agroscope durchgeführt. Es müssen die Daten von allen Elementen bei mindestens 2 Quartalen vom Vorjahr (frei wählbar durch die Labore) eingeschickt werden. Die Elemente sind im Register «MARSEP» aufgelistet.
  • Verwendete Software: «ProLab Plus» der Firma QuoData. Sie erlaubt Auswertungen laut ISO 17'043.
  • Bestimmung der Ringversuchskennwerte für alle Parameter, ausser AOX
    • - Referenzwert und Soll-Standardabweichung werden mit der robusten Auswertemethode Q/Hampel bestimmt (ISO 13'528).
    • - Es werden alle eingeschickten Daten von Labors, die auf die Liste wollen, verwendet, ausser den Folgenden:
      • 1. Extraktion wurde mit HCl gemacht
      • 2. Resultat unterhalb Bestimmungsgrenze des Labors
      • 3. Resultat offensichtlich falsch (|Z-score aus MARSEP-Bericht| > 5)
    • - Wenn Q relativ < 5% erfolgt Korrektur der Standardabweichung auf diesen Wert.
  • Laborbewertung für Zulassung
    • - Lischerscore, ein Kombinationsparameter, wird berechnet für alle eingeschickten Daten.
    • - Vorbehaltlose Anerkennung, wenn |Lischerscore| ≤ 2
    • - Wenn 2 < |Lischerscore| ≤ 2.3: Labor kommt auf Agroscope-interne Watchliste. Anerkennung für laufendes Jahr mit Vorbehalt. Kommt der gleiche Fehler im kommenden Jahr wieder vor, kann das Labor nicht mehr anerkannt werden und erscheint nicht mehr auf der Liste.
  • AOX
    • - Für AOX wird nur noch Empfehlung ausgesprochen. Entscheid vom 3. September 2020 (Labortagung am Reckenholz). Grund: AOX ist nicht mehr Teil der Verordnung und es hat zu wenige teilnehmende Labors.
    • - Ringversuchskennwerte sind Median und MAD*1.4826 aus WEPAL-Bericht.
    • - Berechnung der Zu-scores mit ProLab Plus.
    • - Empfehlung, wenn mindestens 14 von 16 Resultaten innerhalb |Zu-score| ≤ 3.
      Ist dies nicht der Fall, kommt das Labor auf die Agroscope-interne Watchliste. Sind die Werte im darauffolgenden Jahr auch nicht innerhalb der Grenzen, kann das Labor nicht mehr empfohlen werden für diese Messung und erscheint nicht mehr auf der Liste für AOX-Messungen.