Die Rückstände von PSM auf Lebensmitteln dürfen für Konsumenten und Konsumentinnen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Darüber hinaus sollen sie nicht höher sein, als bei «guter landwirtschaftlicher Praxis» notwendig. Bei der Zulassung von PSM wird beides berücksichtigt. Die Höhe der Rückstände wird wesentlich von der landwirtschaftlichen Anwendung beeinflusst. Die Applikationsweise, die Aufwandmenge oder die Zeitspanne zwischen der Anwendung und der Ernte (die sogenannte «Wartefrist») sind dabei wichtige Faktoren. Die Expertinnen und Experten von Agroscope beurteilen die zu erwartenden Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln aufgrund von Rückstandsversuchen, die die Firmen mit ihren Zulassungsdossiers eingereicht haben. Basierend auf diesen Daten wird geprüft, ob die in der Schweiz gültigen Rückstandshöchstgehalte (RHGs) eingehalten werden oder es werden neue RHGs abgeleitet und deren Festlegung beantragt.
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Die in der Schweiz gültigen Rückstandshöchstgehalte sind in Anhang 2 der «Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft» (VPRH) aufgelistet.
Die VPRH verweist für viele Wirkstoff-Lebensmittel-Kombinationen auf Erlasse der EU. Die Höchstwerte der EU sind in der «EU Pesticides Database» verfügbar.