Bekämpfungsstrategie

Das Bakterium Erwinia amylovora, der Erreger von Feuerbrand, gehört zu den «Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen» und ist daher nur in Baumschulen melde- und bekämpfungspflichtig. Pflanzgut von bekannten Wirtspflanzen, welches für die gewerbliche Nutzung bestimmt ist (landwirtschaftliche Obstproduktion, gewerbliche Nutzung als Zierpflanze) muss frei von Feuerbrand sein. Zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzgut in Baumschulen konnten die zuständigen Kantonalen Fachstellen so genannte «Gebiete mit geringer Prävalenz ausscheiden», basierend auf der überarbeiteten Richtlinie Nr. 3 des BLW zur Bekämpfung des Feuerbrandes. In diesen Gebieten gilt eine lokal begrenzte Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht. Informieren Sie sich beim Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons, wo «Gebiete mit geringer Prävalenz» mit amtlichen Massnahmen gegen den Feuerbrand ausgeschieden wurden.

Feuerbrand-Management

Begleitende Massnahmen sind auch ausserhalb der Gebiete mit geringer
Prävalenz empfohlen:

  • Beachtung der Hygienemassnahmen
  • Wirtspflanzen in Hecken oder an Waldrändern in der Nähe von Kernobstanlagen auf Feuerbrandbefall kontrollieren
  • Sanierung von Feuerbrandbefall
  • Umsetzung von kantonalen Vorgaben
  • Interpretation der Blüteninfektionsprognose und wenn nötig Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Entfernen von Nachzüglerblüten
  • Auf frühen Triebabschluss hinarbeiten, da nach Triebabschluss kaum mehr Infektionen stattfinden

Beachten Sie zur Bekämpfung des Feuerbrands auch die Publikationen und Merkblätter.

Feuerbrand – Geregelter Nicht-Quarantäneorganismus

Feuerbrandbekämpfung Schweiz

Phytosanitäre Massnahmen gegen Feuerbrand, Evaluation 2000 – 2014