Im Boden leben eine Vielzahl von Lebewesen: Wirbellose sowie Bakterien und Pilze. Sie verbessern die Bodenstruktur und -zusammensetzung, können aber auch direkt den Nutzpflanzen dienlich sein, indem sie Nährstoffe verfügbar machen oder Erreger befallen.
Regenwürmer sind wohl die bekanntesten Bodenbewohner und gelten als Schlüsselorganismen für gesunde Böden, doch sie sind bei Weitem nicht die einzigen Nützlinge. Diverse andere Wirbellose wie Asseln, Springschwänze und Milben sind ebenfalls wichtige Glieder eines gesunden Nährstoffkreislaufs. Noch weiter gehen Mikroorganismen wie Pilze und Bakterien – einige verbessern das Pflanzenwachstum direkt wie die Mykorrhizapilze, indem sie Nährstoffe aufnehmen und an die Pflanzenwurzeln weitergeben; andere befallen Erreger und halten so die Nutzpflanzen gesund.
Für ein gesundes Pflanzenwachstum und eine gute Ernte ist es wichtig, diese Nützlinge zu fördern. Dies lässt sich erreichen, indem man
- Störungen reduziert und beispielsweise Eingriffe in den Boden, wie etwas das Pflügen, aufs Nötigste beschränkt.
- den Boden mit Pflanzen bedeckt hält, weil ein durchwurzelter Boden besser vor Verdichtung und Erosion geschützt ist sowie den Bodenlebewesen eine Nahrungsgrundlage bietet.
- die Fruchtfolge optimiert und so die Vielfalt der Bodenlebewesen hoch hält oder gar weiter fördert.
- Pflanzen anbaut, die das Bodenleben aktiv fördern, indem sie Nährstoffe in den Boden bringen. Gras-Klee-Wiesen sind regelrechte Mykorrhizapilz-Booster.
- Ernterückstände auf dem Feld lässt oder andersweitig organisches Material hinzufügt, um organische Substanz aufzubauen und die Bodenlebewesen zu «füttern».
- chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel vermeidet, welche die natürlichen Kreisläufe stören können.
Solche Massnahmen zugunsten des Bodens zahlen sich langfristig aus: All die Nützlinge im Boden leisten kostenlos einen wertvollen Einsatz zugunsten eines gesunden Bodens, der auch in Zeiten des Klimawandels wüchsige Pflanzen und gute Erträge liefert.
Publikation
Kontakt
Weitere Informationen
Letzte Änderung 16.09.2022