Um Anwohner vor belastenden Geruchsimmissionen von Tierhaltungsanlagen zu schützen, verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (Anhang 2 Ziff. 512 LRV) bei der Errichtung von Anlagen mit Tierhaltung die Einhaltung von Mindestabständen. Mit dem Bericht Agroscope Science 59 «Grundlagen zu Geruch und dessen Ausbreitung für die Bestimmung von Abständen bei Tierhaltungsanlagen» (Steiner et al. 2018) sind die fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse und das neue Prinzip der Abstandsermittlung beschrieben. Die neuen Grundlagen betreffen die Vielfalt und Relevanz von Einzelquellen, veränderte Haltungssysteme, das Abklingen von Geruch mit der Distanz und die Standortbewertung. Die Berücksichtigung dieser Erkenntnisse soll dabei helfen, Geruchsbeschwerden zu vermeiden. Für Betriebe und Anwohner ermöglicht dies eine bessere Planungs- und Investitionssicherheit.
Keck M., Steiner B.
Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen - Erkenntnisse zu Geruch und dessen Ausbreitung für die Bestimmung von Abständen.
Umweltrecht in der Praxis = Le droit de l'environnement dans la pratique, 2, 2019, 142-150.
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ISSN Online: 1422-5522
Publication-ID (Web Code): 41257 Sending by e-mail