Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Mit strengeren Vorschriften und einer Stärkung der Präventionsmassnahmen wird der Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen verbessert.
Der Verkehr, insbesondere der Handel von Pflanzenmaterial zwischen Kontinenten, führt dazu, dass immer wieder unwissentlich Schadorganismen eingeführt werden.
Die Zertifizierung von Obstgehölzen und Reben ist ein freiwilliger Zusatz zum gesetzlich vorgeschriebenen Pflanzenpass für Obstbaumschulen und Rebschulen.