Sharka

Plum pox virus

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Sharkasymptome auf einer Fellenberg-Frucht

Sharka gehört zu den wichtigsten Viruskrankheiten beim Steinobst.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status des Virus vom Quarantäneorganismus zum "Geregelten Nicht-Quarantäneorganismus" (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Sharka keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.

Der Erreger dieser Krankheit ist das Sharka-Virus (plum pox virus, PPV), aus der Gruppe der Potyviren (potato Y virus). Die Viruskrankheit erzeugt auf den Blättern Flecken und macht die Früchte ungeniessbar. Nebst diesen Obstarten kann sie noch verschiedene "Prunus" Zier- und Wildsträucher befallen.

In der Schweiz wurde die Krankheit 1967 erstmals auf Aprikose und Zwetschge nachgewiesen. Durch konsequentes Kontrollieren und  vernichten der kranken Bäume in Obstanlagen sowie durch Baumschul- und Importkontrollen konnte die Epidemie in den 70er-Jahren getilgt werden. Die Schweiz galt dann als frei von Sharka. Dank den Ausrottungskampagnen in den 70er Jahren galt die Schweiz als sharka-frei. 1997 wurden dann wieder Zwetschgenbäume importiert und damit auch das Sharkavirus. Bis 2019 wurde in der Schweiz versucht, das Sharkavirus zu tilgen. In der EU gelten Estland, Finnland, Irland, Schottland, Wales und Schweden noch als sharkafrei. Dies ist in Europa nur noch für Belgien, Dänemark, Estland und Schweden der Fall.

Steinobstproduzenten, in deren Steinobstanlagen Verdacht auf Sharka besteht, erhalten Auskunft und Empfehlungen bei
den kantonalen Fachstellen für Obstbau und dem kantonalen Pflanzenschutzdienst

Beratung bei Befallsverdacht

Publikationen

Bis im Winter 2019/20 wurden Insgesamt 11'661 Bäume in 17 Kantonen wegen Sharkabefall vernichtet.

Weitere Informationen

Bilder von Sharka

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