Abgrenzung Futtermittel-Tierarzneimittel

Ein Produkt, welches an Nutztiere (inkl. Pferde) und/oder Heimtiere verfüttert wird, ist entweder ein Futtermittel oder ein Tierarzneimittel. Kriterien zur Einteilung sind das Vorhandensein von Inhaltsstoffen mit pharmakologischen Eigenschaften und/oder von Heilanpreisungen.

Angaben, welche sich auf Eigenschaften der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten beziehen, sind für Futtermittel nicht zulässig (Futtermittelbuch-Verordnung, Art. 6, Abs. 3, Bst. a).

Zur Veranschaulichung wurde in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic eine Liste erarbeitet, welche eine nicht abschliessende Aufzählung von Formulierungen darstellt, welche als Heilanpreisungen für Futtermittel nicht gestattet sind. Die Liste kann laufend ergänzt werden.

Glossar „Heilanpreisungen“

Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Futtermittel oder als Tierarzneimittel

Pflanzliche Stoffe oder deren Zubereitungen werden „zur Stärkung des Organismus“ sowohl in Futtermitteln als auch in Tierarzneimitteln mit spezifischen Indikationen eingesetzt. Es stellt sich folglich die Frage nach der Einstufung derartiger, oral zu verabreichender Zubereitungen als Futtermittel oder als Tierarzneimittel.

Kräuter und Pflanzen dürfen in Futtermitteln resp. Alleinfuttermitteln oder Ergänzungsfuttermitteln zur oralen Fütterung von Nutz- und Heimtieren verwendet werden, vorausgesetzt, sie weisen keinen vorwiegend pharmakologischen Effekt auf und werden nicht als Heilmittel angepriesen.

Pflanzliche Stoffe und Zubereitungen, bei welchen aufgrund der Zusammensetzung die pharmakologischen gegenüber den ernährungsphysiologischen Eigenschaften im Vordergrund stehen, müssen vor dem Inverkehrbringen vorgängig durch Swissmedic geprüft und zugelassen werden.

Letzte Änderung 23.09.2016

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