Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit einer Allgemeinverfügung LMA (Kaliumaluminiumsulfat 80%) als Pflanzenschutzmittel gegen Feuerbrand befristet bis 30. September 2015 zugelassen. LMA kann während der Blüte maximal dreimal eingesetzt werden. Nach Hagelschlag ist eine vierte Behandlung möglich, wobei eine Wartefrist von drei Wochen einzuhalten ist. Das Auflösen von LMA benötigt im Vergleich mit herkömmlichen Pflanzenschutzmitteln mehr Zeit. Bis LMA vollständig aufgelöst ist, muss die Spritzbrühe beispielsweise mit einem Stabrührgerät in einem grossen Behälter intensiv gerührt werden (Scheer et al. 2014 und Fried et al. 2013). Für den Obstbaubetriebsleiter relevant ist die Frage: Welchen Einfluss hat die Wassertemperatur in Abhängigkeit von der Konzentration auf die Löslichkeit von LMA?