Verhandlung am Zürcher Bezirksgericht: Ergebnis zur Kenntnis genommen
Die vom Bundesamt für Umwelt bewilligten Feldversuche mit gentechnisch verändertem Weizen, die am 13. Juni 2008 in Zürich, Reckenholz, zerstört wurden, fanden im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 zu Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Durch die Zerstörung entstand für Agroscope ein beträchtlicher Schaden von mehreren hunderttausend Franken. Dieser setzt sich aus dem direkten Schaden (Material und Arbeit), der Wiederholung des Versuchs sowie den Investitionen in Sicherheitsmassnahmen zusammen. Nach der Verhandlung vom 31. Oktober 2013 am Zürcher Bezirksgericht nimmt Agroscope den Freispruch der angeklagten Personen zur Kenntnis. Aufgrund der schriftlichen Begründung des Urteils verzichtet die Schweizerische Eidgenossenschaft aus Kostengründen auf den Weiterzug des Urteils.