Dienstleistungen Saatgutzertifizierung

Durchführung der Feldbesichtigung

  • Die Vermehrungsflächen werden in einer gemeinsamen Datenbank durch die Vermehrungsorganisation erfasst; dies erlaubt das Erstellen der Feldbesichtigungsformulare
  • Im Auftrag des Dienstes für Saat- und Pflanzgut besichtigen die zugelassenen Feldbesichtigungsexperten/Innen die Vermehrungsflächen der verschiedenen Kulturarten
  • die ExpertInnen erhalten artspezifische Unterlagen und werden jährlich in Ausbildungskursen in Zusammenarbeit mit swisssem auf ihre Aufgabe vorbereitet
  • Bei den meisten Kulturen gibt es eine einmalige Feldbesichtigung zum Zeitpunkt der Blüte; die Besichtigung wird beim Produzenten angekündigt und mit diesem gemeinsam durchgeführt
  • die Mindestanforderungen sind in den Anhängen der Saat- und Pflanzgutverordnung des WBF enthalten
  • die Vermehrungsorganisation kann für sich strengere Normen anwenden (z.B. Anzahl fremde Getreidearten)

Der Feldbesichtigungsexperte beurteilt folgende Kriterien gemäss den Verordnungsvorgaben

  • Allgemeine Bestandesentwicklung: der Pflanzenbestand soll einen durchschnittlichen Saatgutertrag erwarten lassen und als Ganzes gepflegt sein; unerwünschte Arten und vom Sortentyp abweichende Pflanzen sind vor der Besichtigung durch den Produzenten zu säubern
  • Einhalten eines Trennstreifens zu Nachbarbeständen bei selbstbefruchtende Arten oder eines genügenden Isolationsabstandes bei Fremdbefruchtern (z.B. Futterpflanzen)
  • Überprüfung der Sortenechtheit anhand der morphologischen Merkmale der UPOV-Sortenbeschreibung
  • Sortenreinheit: Anzahl vom Sortentyp abweichende Pflanzen
  • Anzahl fremder Kulturpflanzen (z.B. andere Getreidearten)
  • Anzahl von Unkräutern, deren Samen aus dem Saatgut schwierig herauszureinigen sind
  • Flughafer (Saatgetreide), Seide und Ampfer (Futterpflanzen)
  • Befall mit samenbürtigen Krankheiten wie Stink-, Zwerg- und Flugbrand
  • Die Beurteilung basiert auf dem Durchschnitt von Auszählungen in mehreren Teilflächen

Der Feldbesichtigungsexperte anerkennt den Bestand bei Erfüllung der für die Kategorie geltenden Anforderungen. Falls die Anforderungen einer tieferen Kategorie erfüllt werden, wird der Bestand deklassiert. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Bestand zur Verwendung als Saatgut abgewiesen.

Ernte und Aufbereitung

  • Die Vermehrungsorganisation erfasst die Ergebnisse der Feldbesichtigung in der Datenbank
  • Das Erntegut wird zur Aufbereitung an die Reinigungsstellen geliefert, dort wird bei der Annahme die Postenidentität überprüft und ein Muster für die visuelle Qualitätsbeurteilung gezogen und anschliessend gereinigt und aufbereitet
  • Jedem Saatgutposten wird eine Identifikationsnummer, die später auf der Sacketikette zu finden ist, zugeteilt
  • Während des letzten Reinigungsschrittes zieht ein ausgebildeter Probenehmer ein für den Posten repräsentatives Muster für die Saatgutqualitätsuntersuchung; die Reinigungsstelle lagert ein identisches Rückstellmuster für mindestens ein Jahr.

Saatgutqualitätsuntersuchung

  • Das Saatgutprüflabor untersucht jährlich 3000 Saatgutproben im Rahmen der Saatgutanerkennung
  • Das Saatgutmuster muss die Anforderungen der Saat- und Pflanzgutverordnung bezüglich technischer Reinheit, Besatz mit fremden Samen und Keimfähigkeit erfüllen
  • Muster von biologisch produziertem Getreidesaatgut müssen denselben Kriterien genügen, zusätzlich wird es auf den Befall mit samenbürtigen Krankheiten (Schneeschimmel, Septoria, Stink- und Zwergbrand) in Zusammenarbeit mit der Gruppe Schad- und Nutzorganismen untersucht.

Zertifikat (Attest)

  • Ein Zertifikat wird für den Saatgutposten, der die Qualitätskriterien erfüllt, mit der Angabe zur Verwendung als Gebrauchs- oder Vermehrungssaatgut ausgestellt
  • Bei Biosaatgut wird zusätzlich, falls der Befall mit samenbürtigen Pilzen unterhalb der von der Arbeitsgruppe Ackerkulturen der BioSuisse akzeptierten Schadschwellen liegt, eine unbehandelte Aussaat empfohlen
  • Das Zertifikat erlaubt der Vermehrungsorganisation die Verschliessung und die Etikettierung des Postens sowie das Inverkehrbringen als zertifiziertes Saatgut
  • Seine Gültigkeit ist auf die folgende Aussaat beschränkt; daher muss die Keimfähigkeit von überlagertem Saatgut in der sog. Nachzertifizierung neu untersucht werden
  • Für den Saatgutexport in EU-Länder genügen unsere Atteste und Etiketten, allenfalls ist noch ein Pflanzenschutzzeugnis notwendig
  • Für den Saatgutexport in Länder ausserhalb der EU-Länder ist ein OECD-Zertifikat notwendig.

Nachkontrollanbau von zertifizierten Vermehrungsposten

  • wird zur Überprüfung der Sortenecht- und -reinheit ausgesät
  • swisssem beurteilt in Delley die Vermehrungsposten der 1. Generation von Saatgetreide
  • Agroscope beurteilt die Basisposten beim Saatgetreide, den OECD-Nachkontrollanbau von Futterpflanzen sowie die Inzuchtlinien der Maishybriden sowie die Hybriden selbst

Saatgutverkehrskontrollen

Im Auftrag des Dienstes für Saat- und Pflanzgut werden als Endproduktkontrolle Probenmuster im Samenhandel gezogen, die anschliessend durch die Anerkennungsstelle auf die korrekte Kennzeichnung, Beschriftung sowie im Saatgutprüflabor auf die Qualität geprüft werden

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