Zu den Aufgaben der NRLs gehört gemäss Verordnung (EU) 2017/625 u. a.:
- gegebenenfalls Laborvergleichtests oder Eignungsprüfungen zwischen amtlichen Laboratorien organisieren, für angemessene Folgemassnahmen nach solchen Tests sorgen und die zuständigen Behörden über die Ergebnisse solcher Tests und Folgemaßnahmen informieren;
- gegebenenfalls die Reagenzien und die Reagenzienchargen validieren und Listen der verfügbaren Referenzsubstanzen und Reagenzien sowie der Hersteller und Lieferanten solcher Substanzen und Reagenzien führen und auf dem neuesten Stand halten;
Die NRLs organisieren deshalb Proficiency Testings, stellen Referenzmaterial her, wo sinnvoll und nachgefragt, und vermitteln die obengenannten Informationen dazu.