Amtliche Kontrolle von Futtermitteln

Amtliche Kontrolle von Futtermitteln

Die Forschungsgruppe Futtermittel ist vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit der «amtlichen Futtermittelkontrolle» beauftragt. Als erstes Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette stellt die amtliche Futtermittelkontrolle sicher, dass die Futtermittelproduzenten und -Inverkehrbringer nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Die Forschungsgruppe erteilt die Registrierung oder die Zulassung für Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen, führt regelmässig Inspektionen durch und lässt Futtermittel analysieren. Sie gewährleistet somit, dass die Futtermittel gesund und konform sind und garantiert den Täuschungsschutz. Die Gruppe ist auch verantwortlich für die Bewilligung neuer Produkte für die Tierfütterung. Mit ihren Tätigkeiten stellt sie auf diese Weise den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt sicher.

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