Indirekte Massnahmen

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Rübenerntemaschine

Um die Ausbreitung der Knöllchen – dem wichtigsten Faktor für den Befall von Feldern – zu reduzieren, ist die aktive Mitarbeit aller Akteure erforderlich. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen Befallsherde melden, damit dies beim Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen im Rahmen von Lohnarbeiten berücksichtigt werden kann (z.B. Maschinen, die ausschliesslich in befallenen Feldern eingesetzt werden).

Durch die Meldepflicht von Befallsherden und durch Bekämpfungsmassnahmen gegen das Erdmandelgras kann die Ausbreitung auf neue Felder verhindert werden. Diese Pflicht muss Bestandteil einer umfassenden und gesamtschweizerischen Strategie sein. Eine Meldepflicht besteht bereits in folgenden Kantonen: Jura, Solothurn, Basel-Stadt, Luzern, Aargau, Zürich und Thurgau