Die Unterlagen können von der Homepage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) oder der Bundeskanzlei heruntergeladen werden.
Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017: TVD-Gebühren sollen gesenkt werden
Per 1. Januar 2018 sollen einige neue Bestimmungen in Kraft treten, welche als landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 bis Mitte Mai 2017 in Vernehmlassung waren. Definitiv darüber entschieden wird im Oktober 2017.
„Kleine Revision“ Tierschutzverordnung
Für einige Verordnungen des Veterinärbereichs, insbesondere für die Tierschutzverordnung, sind wichtige Neuerungen vorgesehen. Die entsprechende öffentliche Vernehmlassung dauert bis zum 7. Februar 2017.Betreffend Pferde sind im Entwurf kaum spezifische Punkte enthalten, ausser dass künftig nicht mehr von „Pferden“ sondern von „Equiden“ gesprochen werden soll.Neu sollen allerdings auch für nicht gewerbsmässige Veranstaltungen mit Tieren Regelungen in der Tierschutzverordnung formuliert werden. Insbesondere sollen künftig überregionale Tierveranstaltungen (wie z.B. viele Reitsportveranstaltungen) einer Meldepflicht beim zuständigen kantonalen Veterinärdienst unterliegen. Stehen die Pferde während des Anlasses unter der Obhut des Veranstalters (beispielsweise, wenn sie über Nacht eingestallt werden), muss eine verantwortliche Person für deren Betreuung bezeichnet werden. Diese Person muss einen Sachkundenachweis (SKN Pferde) erbringen. Veranstalter von Pferdesportanlässen sollten sich bewusst sein, dass ihnen hier mehr Verantwortung übertragen wird.
Faktoren zur Berechnung von Standardarbeitskraft werden gesenkt
Im Rahmen des Agrarpakets Herbst 2015 wurden weitreichende Beschlüsse zu einer Anpassung der Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskraft (SAK) gefällt. Die Faktoren werden gesenkt, hingegen können SAK-Zuschläge für paralandwirtschaftliche Aktivitäten und Dienstleistungen im Pferdebereich geltend gemacht werden.
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