Die Imker und Imkerinnen sind nach der Tierseuchenverordnung verpflichtet eine Bestandeskontrolle zu führen.
Die entsprechenden Informationen und das Formular sind beim Bundesamt für Veterinärwesen zu finden.
Die Imker und Imkerinnen sind nach der Tierseuchenverordnung verpflichtet eine Bestandeskontrolle zu führen.
Die entsprechenden Informationen und das Formular sind beim Bundesamt für Veterinärwesen zu finden.
Registrierung der Bienenstände für eine effizientere Krankheitsbekämpfung (PDF, 26 kB, 22.09.2016)